Allgemeine Mietbedingungen
A. Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung des Mietvertrages zustande.
Für Mietverträge besteht kein Widerrufsrecht.
Als Mieter können ausschließlich volljährige, geschäftsfähige Personen auftreten, die im Mietvertrag namentlich genannt werden. Die Nutzung durch Dritte ist nur erlaubt, wenn diese als berechtigte Fahrer im Mietvertrag eingetragen sind. Der Mieter haftet für die Auswahl berechtigter Fahrer und hat sicherzustellen, dass diese über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und alle gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Die Weitergabe des Fahrzeugs an nicht berechtigte Personen ist strikt untersagt und führt zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
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B. Allgemeines
Bei Fahrzeugübergabe muss der Mieter folgende Dokumente im Original vorlegen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Gültiger Führerschein der Klasse B (mind. seit 1 Jahr)
Gültige Kreditkarte oder anderes akzeptiertes Zahlungsmittel
Liegen diese Unterlagen nicht im Original vor, kann EAGLE RENT vom Vertrag zurücktreten.
2.Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicheren Zustand übergeben.
3.Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug weder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss noch in verkehrsgefährdender Weise zu führen.
4.Jegliche Nutzung zu motorsportlichen oder wettbewerblichen Zwecken ist untersagt.
5.Fahrzeuge von EAGLE RENT sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
6.Der Mieter hat das Fahrzeug jederzeit sorgfältig zu behandeln und regelmäßig Betriebsflüssigkeiten, Reifendruck und die Verkehrssicherheit zu kontrollieren.
7.Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten. Bei Verstoß wird eine Sonderreinigungspauschale von 250 EUR berechnet.
8.Handwäsche oder Innenreinigung darf nur nach Rücksprache mit EAGLE RENT erfolgen.
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C. Rückgabe und Zahlungsbedingungen
1.Der Mietvertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen (§ 545 BGB findet keine Anwendung).
2.Die Rückgabe hat pünktlich und im vertragsgemäßen Zustand am vereinbarten Ort zu erfolgen. Bei starker Verschmutzung oder Geruchsbelästigung erfolgt eine Sonderreinigung auf Kosten des Mieters.
3.Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von EAGLE RENT möglich.
4.Der Mietpreis sowie die Kaution sind beim Unterzeichnen des Mietvertrages zu entrichten. Aktuelle Preise richten sich nach der Preisliste auf www.eaglerent.de.
5.Kreditkarten dürfen im Schadenfall auch zur Abrechnung von Selbstbeteiligungen oder Bußgeldern verwendet werden.
6.Aufrechnungen gegen Forderungen von EAGLE RENT sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
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D. Schäden am Fahrzeug
1.Technische Schäden oder Pannen sind sofort an EAGLE RENT zu melden. Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter durchgeführt werden, es sei denn, sie kosten unter 50 EUR und sind zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dringend notwendig.
2.Bei Unfällen ist die Polizei zu rufen, auch bei Bagatellschäden. Zusätzlich sind Unfallhergang, Beteiligte und Zeugen zu dokumentieren und EAGLE RENT bei Rückgabe vollständig zu melden.
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E. Haftung des Mieters
1.Der Mieter haftet unbeschränkt bei Übergabe an nicht berechtigte Fahrer, grober Fahrlässigkeit, Drogen- oder Alkoholeinfluss, illegalen Rennen, unerlaubten Auslandsfahrten oder Verletzung der Mietbedingungen.
2.Eine Haftungsreduzierung kann durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung (Selbstbehalt, Reduktion/Vollkasko) erfolgen.
3.Der Mieter haftet auch für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, z. B. Überdrehen des Motors oder falsches Tanken.
4.Im Schadenfall trägt der Mieter alle Kosten, darunter:
•Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert
•Sachverständigenkosten
•Mietausfallkosten
•Abschlepp- und Rückführungskosten
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F. Haftung von EAGLE RENT
EAGLE RENT haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Wertgegenstände im Fahrzeug wird keine Haftung übernommen.
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G. Außerordentliche Kündigung
EAGLE RENT kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
•das Fahrzeug missbräuchlich oder unsachgemäß genutzt wird
•falsche Angaben gemacht wurden
•Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden
•ein Schaden mutwillig verursacht oder verschwiegen wird
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H. Reservierung & Stornierung
H.1 Eine Reservierung erfolgt nur mit einer Anzahlung von 25 % des Mietpreises.
H.2 Die Anzahlung kann per Barzahlung, Überweisung, PayPal oder Kredit-/EC-Karte erfolgen.
H.3 Bei Stornierung fallen folgende Stornogebühren an (bezogen auf die Anzahlung):
•Bis 4 Wochen vor Mietbeginn: kostenlos
•Ab 3. Woche bis 2. Woche vor Mietbeginn: 50 %
•Ab 2. Woche bis 1. Woche vor Mietbeginn: 75 %
•Ab 72 Stunden vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100 % der Anzahlung
Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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I. Bonitätsprüfung
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass EAGLE RENT im Rahmen der Vertragsprüfung Auskünfte bei Auskunfteien (z. B. SCHUFA) einholt.
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J. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.